Vertraulichkeitserklärung
Wenn Sie ein Verkaufsangebot über die Website
veröffentlichen oder veröffentlichen lassen,
auf ein solches Verkaufsangebot zugreifen, an einem
Verkaufsverfahren teilnehmen bzw. Unterlagen über eine Immobilie freischalten,
erhalten Sie Zugang zu streng vertraulichen Informationen und
Unterlagen (nachfolgend „Informationen“) in schriftlicher, elektronischer, mündlicher oder anderer Form.
Im Zusammenhang mit diesen Informationen erklären Sie sich mit den folgenden Bedingungen betreffend Vertraulichkeit
einverstanden:
- Ich halte alle Informationen und meine gestützt auf diese Informationen erarbeiteten Unterlagen auf unbestimmte Zeit geheim und
lege diese Dritten ohne schriftliche Zustimmung der Immobilien Connaisseur Europa S.L.(nachfolgend „ICE-Europa“) nicht offen.
- Meinen Angestellten, Vertretern, externen Beratern oder Auftraggebern darf ich die Informationen ohne schriftliche Zustimmung
von ICE-Europa offenlegen, solange sie diese ebenfalls streng vertraulich behandeln und nur für Prüfungen, welche im Zusammenhang mit dem Verkaufsangebot erforderlich sind,
verwenden.
- Ich treffe sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer unerlaubten Offenlegung oder Nutzung der
Informationen.
- Ich hafte gegenüber ICE-Europa sowie dem jeweiligen Rechteinhaber für jede Verletzung dieser Vertraulichkeitserklärung und halte
beide vollständig schadlos.
- Auf Verlangen von ICE-Europa vernichte oder gebe ich alle erhaltenen Informationen (inklusive Kopien) unverzüglich zurück. Meine
gestützt auf diese Informationen erarbeiteten Unterlagen (inklusive Kopien) vernichte ich ebenfalls oder behandle sie weiterhin streng vertraulich.
- Ich teile jeden Verstoß gegen diese Bedingungen ICE-Europa unverzüglich mit, sobald ich davon Kenntnis
erhalte.
- Die vorgenannten Bedingungen gelten nicht für bereits öffentlich bekannte Informationen oder solche, die nach dem Erhalt ohne
Verletzung dieser Vertraulichkeitserklärung öffentlich bekannt werden. Auch greifen sie nicht bei Offenlegungen von Informationen aufgrund eines Urteils, einer Verfügung oder Anordnung eines
zuständigen Gerichts oder Behörde. In einem solchen Fall bin ich jedoch verpflichtet, ICE-Europa umgehend schriftlich hierüber zu informieren.
Sollte eine Bestimmung dieser Vertraulichkeitserklärung zu irgendeinem Zeitpunkt ganz oder teilweise nichtig, ungültig oder
unwirksam sein bzw. werden,
so wird der übrige Teil der Vertraulichkeitserklärung davon
nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu
ersetzen,
die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.
Diese Vertraulichkeitserklärung untersteht ausschließlich schweizerischem materiellem Recht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort der zu verhandelten
Immobilie.
Zuletzt aktualisiert: 02. Januar 2022