Makler Provision in Spanien
Wenn ein Makler mit dem Verkauf einer Immobilie beauftragt wird,
gibt es häufig Streit mit dem Kunden
um die Fälligkeit der vereinbarten Provision.
Einen solchen Fall hatte das Berufungsgericht in Barcelona zu entscheiden.
Die Richter schlossen sich der Rechtsprechung an,
dass die Tätigkeit des Maklers mit dem Zusammenbringen der Parteien
an sich abgeschlossen ist.
Hat der Makler also einen geeigneten Kaufinteressenten nachgewiesen, ist
der Auftraggeber zur Zahlung der Provision verpflichtet.
(Aud.Prov.Barcelona, Urt. v. 04.12.2003)