SECHS GOLDENE REGELN ZUM IMMOBILIENKAUF IN FRANKREICH
1. Formulieren Sie im Vorvertrag (avant-contrat, compromis de vente oder sous seing privé) alle Bedingungen aus. Lassen Sie sich
auch scheinbar nebensächliche Zusicherungen des Verkäufers darin bestätigen. Und vergewissern Sie sich unbedingt, dass nicht Teile der Immobilie vermietet oder verpachtet
sind!
2. Schon beim Vorvertrag werden fünf bis zehn Prozent Anzahlung fällig. Quittieren lassen, wofür die Anzahlung geleistet wird – und ohne Vorvertrag keine Anzahlung leisten!
3. Ein privatschriftlicher Vertrag mit Beschreibung des Kaufgegenstands und dem Preis reicht, um eine Immobilie zu übereignen – und den Käufer zur Zahlung zu verpflichten. Der notarielle Kaufvertrag hingegen beinhaltet bei Übergabe eine siebentägige Widerrufsfrist. Innerhalb dieser Zeit kann der Käufer ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurücktreten. Verpflichten Sie in jedem Fall einen Notar, auf dessen Konto auch die Überweisung des Kaufpreises erfolgt. Er prüft unter anderem, ob die Immobilie frei von Hypothekenbelastungen ist, garantiert die Eigentumsverhältnisse und wickelt die Zahlung ab. Stößt er auf Probleme (conditions suspensives oder conditions résolutoires), darf der Käufer zurücktreten und bekommt seine Anzahlung zurück.
4. Was der Notar nicht prüft: Entspricht das, was im Kaufvertrag beschrieben wird, dem Grundstück, das man gesehen hat? Notfalls Katasterpläne einsehen (plan de cadastre) oder einen Vermesser (géomètre) einschalten.
5. Das französische Erbrecht ist kompliziert. Wer seine Immobilie später vererben möchte, sollte sich darüber unbedingt informieren.
6. Viele Immobilien in Frankreich sind restaurierungsbedürftig. Lassen Sie sich vor allem wegen der zusätzlichen Kosten von einem Experten beraten. In der Regel fallen noch einmal die Kaufkosten an. Denkmalgeschützte Gebäude bringen oft Steuervorteile – aber auch hohe Auflagen – mit sich.
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