Anlageimmobilien & Zinshäuser
Unsere vermieteten Wohn- u. Geschäftshäuser zeichnen sich durch eine attraktive Ist-Mieteinnahme zzgl. Betriebskostenvorauszahlung im Verhältnis zum Kaufpreis und einer weiteren möglichen Wertsteigerung aus. Die Gebäude sind vermietet, die Höhe der Miete ist ortsüblich, oder liegt sogar darunter, was eine Weitervermietung bei Mieterwechsel zu einem höheren Mietzins ermöglicht. Oftmals bestehen noch weitere Chancen der Ertragsteigerung, wie etwa die Vermietung von Garagen, Stellplätzen oder dem Dachgeschossausbau. Mittels eines Hypothekenkredits lässt sich die Rendite weiter steigern. Einige Objekte verfügen über Denkmalschutz Sonder-AfA. Wir bieten ausschließlich Objekte an ausgewählten Standorten an, die sich in guten Lagen deutscher Kleinstädte befinden. Als Privatinvestor genießen Sie den Vorzug, das "Zinshaus" nach einer Haltedauer von 10 Jahren mit Mehrerlös steuerfrei zu veräußern. In der Zeit kümmert sich auf Wunsch gern eine vor Ort ansässige Hausverwaltung um sämtliche Belange. Es genügt Ihre Wünsche bequem per Telefon oder Internet zu kommunizieren.
Neben dem Kaufpreis und einer eventuellen Maklercourtage sind mit dem Erwerb einer Immobilie noch weitere Kosten verbunden, wie etwa: die Kosten der notariellen Kaufvertragsbeurkundung, Gebühren der Kommune, Gebühren des Grundbuchamtes sowie der Grunderwerbssteuer. Letztere ist von Bundesland zu Bundesland verschieden und wird in Prozent in Bezug auf den Kaufpreis berechnet.
Gern beantworten Wir Ihnen die Frage:
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Info zum Geldwäschegesetz (GWG) gemäß § 2 Absatz 1 Nr. 10 GWG.
Nach diesem Gesetz ist jeder Immobilienmakler verpflichtet,
bei Kontaktaufnahme die Identität des Kunden festzustellen, d. h.,
Ausweispapiere zu kopieren bzw. zu fotografieren und 5 Jahre aufzubewahren.
Bitte bringen Sie zur Besichtigung ein gültiges Ausweisdokument oder die Kopie Ihres Personalausweises mit.
Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist ein Handelsregisterauszug notwendig.
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